Lexikon Banken und Finanzen
Avalkredit

Avalkredit

Bei der Einräumung eines Avalkredits, auch Bürgschaftskredit genannt, fließt kein Geld. Vielmehr bürgt eine Bank einem Dritten gegenüber dafür, dass ihr Kunde seine Schulden bezahlen wird. Die Bank stellt also ihren eigenen "Kredit", d.h. ihren Namen, zur Verfügung.

Der Unternehmer kann sich die beim Ankauf der Ware fälligen Verbrauchssteuern, Zölle und Frachtkosten stunden lassen, um sie später aus dem Verkaufserlös zu begleichen. In allen Fällen geht das Kreditinstitut bedingte Zahlungsversprechen ein: Eine echte Verbindlichkeit entsteht erst, wenn der Kunde der Bank seinen
Verpflichtungen nicht nachkommen sollte.