Lexikon Banken und Finanzen
Bankgeheimnis
Bankgeheimnis
Durch das Bankgeheimnis sind Banken zur strikten Geheimhaltung verpflichtet. Sie dürfen über Kontenstände und andere Tatsachen, die sie aufgrund der Geschäftsbeziehungen mit ihrer Kundschaft erfahren, normalerweise keine Auskunft geben.
Eine wichtige Einschränkung des Bankgeheimnisses enthält die Abgabenordnung für
Steuerermittlungsverfahren: Sofern das Finanzamt nicht auf andere Weise - insbesondere durch Verhandlung mit dem Steuerpflichtigen - die erforderlichen Unterlagen beschaffen kann, darf es sich an die Bank wenden.
Zusätzliche Einschränkungen gibt es seit April 2005 in Form des "Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit":
Seitdem können Finanzbeamte die Bankkonten der Bundesbürger überprüfen. Auch Arbeits-, Sozial- und andere Ämter haben Zugriff auf Kontostände und -bewegungen erhalten.


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