Lexikon Banken und Finanzen
Bausparen
Bausparen
Das Bausparen ist in erster Linie Zwecksparen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen;
in der Regel zur Finanzierung von eigengenutztem Wohnraum. Der Bausparer kann die
Vergünstigungen der staatlichen Sparförderung (prämienbegünstigtes Sparen) in Anspruch nehmen.
Grundlage des Bausparens ist ein Vertrag zwischen dem Sparer und einer Bausparkasse über eine bestimmte Bausparsumme. Mit diesem Vertrag verpflichtet sich der Sparer, ein Mindestguthaben anzusparen. Nach Erreichung dieses Mindestsparguthabens hat der Bausparer unter Wahrung bestimmter Wartezeiten einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen. Die Höhe des Darlehens entspricht der Differenz zwischen angespartem Guthaben und der Bausparsumme.


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