Lexikon Banken und Finanzen
Berichtigungsaktien

Berichtigungsaktien

Eine Aktiengesellschaft kann Rücklagen in dividendenberechtigtes Grundkapital umwandeln. Die Anteilsbesitzer erhalten dabei zusätzliche Aktien, die so genannten Berichtigungsaktien, ohne wie bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung der Gesellschaft neue Mittel zuführen zu müssen. Stattdessen wird das Nominalkapital erhöht, die bereits versteuerten offenen Rücklagen werden abgebaut. Deshalb löst die Ausgabe von Berichtigungsaktien keine Steuerpflicht aus.