Lexikon Banken und Finanzen
Bezugsrecht

Bezugsrecht

Das Bezugsrecht legitimiert "Alt-Aktionäre" einer Aktiengesellschaft, bei einer Kapitalerhöhung entsprechend ihrem Anteil am bisherigen Grundkapital "junge" Aktien zu beziehen.

Mit dem Erlös erweitert die Gesellschaft ihre Eigenkapitalbasis. Der Aktionär hat die Möglichkeit, die ihm zustehenden Bezugsrechte über die Börse zu verkaufen.