Lexikon Banken und Finanzen
Börsenaufsicht
Börsenaufsicht
Der amtliche Börsenhandel unterliegt einer strengen öffentlichen Aufsicht. Bereits im Börsengesetz von 1896 wurde die staatliche Überwachung durch die jeweilige Landesregierung vorgeschrieben.
Ein von der Landesregierung bestellter Staatskommissar übt die Aufsicht über die Wertpapierbörse aus. Er überwacht die Einhaltung der bestehenden Gesetze, ohne jedoch direkt in den Börsenablauf eingreifen zu dürfen. Die Börsen haben außerdem eigene Kontrollorgane (Börsenvorstand, Zulassungsstelle, Maklerkammer, Börsengericht) geschaffen.

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