Lexikon Banken und Finanzen
Börsenzulassung
Börsenzulassung
Die Zulassung von Aktien zum Börsenhandel und zur amtlichen Notierung ist - wie auch bei Schuldverschreibungen - an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehört die Erstellung eines Prospekts mit allen für die Beurteilung der Aktiengesellschaft und der Wertpapiere wesentlichen Daten. Über die Zulassung entscheidet die Zulassungsstelle.
Ferner haben sich die Emittenten zu verpflichten, ihre Bilanzen und sonstigen wichtigen Nachrichten, die ihre Wertpapiere betreffen, in einem Börsenpflichtblatt (Tages- oder Wirtschaftszeitung) bekannt zu geben. Wird der Antrag genehmigt und sind sonst alle Vorbedingungen erfüllt, gibt der Börsenvorstand den Handel frei.

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