Lexikon Banken und Finanzen
Cap
Cap
Caps sind eine Absicherung gegen steigende Zinsen, z.B. im Rahmen einer Kreditvergabe. Der Käufer (Kreditnehmer) bekommt diese Absicherung vom Verkäufer (Kreditgeber) vertraglich garantiert.
Dem Cap-Käufer wird gegen Zahlung einer Prämie garantiert, dass die Zinsbelastung aus der variabel verzinslichen Verbindlichkeit (dem Kredit) eine bestimmte Zinsobergrenze während der Laufzeit des Caps nicht übersteigt.
Der Cap-Verkäufer verpflichtet sich weiterhin, eine über die Zinsobergrenze hinausgehende Mehrbelastung durch eine Zahlung an den Kreditnehmer auszugleichen.

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