Lexikon Banken und Finanzen
Collar
Collar
Ein Collar ist die Bandbreite zwischen einer vertraglich vereinbarten Zinsober- und Zinsuntergrenze.
Wird die Obergrenze (Cap) überschritten, so zahlt der Verkäufer dem Käufer des Collars die Differenz zwischen dem Referenzwert und dieser Obergrenze. Wird die Untergrenze (Floor) unterschritten, erstattet der Käufer des Collars dem Verkäufer die Differenz zum Referenzwert.
Der Erwerber eines Collars kann so die Kosten seiner Kredite begrenzen, da er bei Überschreitung der Zinsobergrenze diese zusätzlichen Zinsen nicht zahlen muss.

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