Lexikon Banken und Finanzen
Disagio und Agio
Disagio und Agio
Disagio ist der Abzug von einer vereinbarten Darlehenssumme, der gewöhnlich in Prozent ausgedrückt wird. Der Kreditnehmer erhält den um das Disagio verminderten Betrag, während Zinsen und Tilgungen vom gesamten Darlehensbetrag berechnet werden. Das Disagio diente ursprünglich zur Deckung der mit der Kreditvergabe zusammenhängenden Kosten. Heute liegt sein Sinn vor allem darin, die Effektivverzinsung eines Darlehens entsprechend der Marktlage zu regulieren.
Unter Agio versteht man hingegen ein Aufgeld auf den Nennwert. Es kommt insbesondere bei Kapitalerhöhungen von Aktiengesellschaften vor.

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