Lexikon Banken und Finanzen
Fusion

Fusion

Unter Fusion versteht man die Verschmelzung zweier oder mehrerer Unternehmen zu einer neuen Einheit.

Dabei unterscheidet man zwischen der Verschmelzung durch Aufnahme und der Verschmelzung durch Neubildung. Im ersten Fall übernimmt ein Unternehmen das Vermögen und die Schulden einer anderen Firma, im zweiten Fall werden die Vermögenswerte und die Schulden aller fusionierenden Unternehmen in eine neue Gesellschaft eingebracht.

Das Kartellrecht untersagt grundsätzlich Fusionen, die zur Bildung eines marktbeherrschenden Unternehmens führen.