Lexikon Banken und Finanzen
Gemeinschaftskonto
Gemeinschaftskonto
Bei Eröffnung eines Girokontos kann der Kunde bestimmen, ob das Konto nur für eine Person (Einzelkonto) oder mehrere Personen (Gemeinschaftskonto) geführt werden soll.
Während bei so genannten "Und-Konten" die Kontoinhaber nur gemeinschaftlich über das Konto verfügen können, ist bei so genannten "Oder-Konten" jeder Kontoinhaber allein verfügungsberechtigt.

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