Lexikon Banken und Finanzen
Genussschein

Genussschein

Wertpapiere, die eine Mittelstellung zwischen Aktien und festverzinslichen Wertpapieren einnehmen.
Da es bisher keine detaillierten gesetzlichen Vorschriften über die Konstruktion der Genussscheine gibt, kann das emittierende Unternehmen (Emission) die Bedingungen weitgehend frei festlegen und sich den jeweils aktuellen Kapitalmarkt-Verhältnissen anpassen.

Im Gegensatz zur Aktie beinhalten Genussscheine keine Mitverwaltungsrechte am Unternehmen; sie sind jedoch grundsätzlich mit einer gewinnabhängigen Ausschüttung (häufig kombiniert mit einer festen Grundverzinsung) ausgestattet.