Lexikon Banken und Finanzen
Geschäftsbericht

Geschäftsbericht

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften müssen alle Aktiengesellschaften jährlich einen Geschäftsbericht erstellen, der über Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens Auskunft gibt. Dies gilt auch für Unternehmen anderer Rechtsformen, sofern sie den Bestimmungen des Publizitätsgesetzes (Publizität) unterliegen.


Der Geschäftsbericht und der Jahresabschluß einer Aktiengesellschaft ist vom Vorstand aufzustellen, vom Abschlußprüfer zu bestätigen (testieren) und dann dem Aufsichtsrat vorzulegen.

Mit der Einberufung der Hauptversammlung muß der Geschäftsbericht in den Räumen der Gesellschaft zur Einsicht für die Aktionäre ausgelegt werden.