Lexikon Banken und Finanzen
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist - wie die Aktiengesellschaft - eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person).
Ihre Gesellschafter sind mit ihrer Einlage am Stammkapital (Eigenkapital) beteiligt. Bei der Gründung ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro vorgeschrieben.
Die Einlagen können in Geld oder auch in Sachleistungen eingebracht werden, wobei deren Wert in Geld festzustellen ist. Die Haftung ist ausschließlich auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, erstreckt sich also nicht auf die Gesellschafter persönlich.

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