Lexikon Banken und Finanzen
Grundbuch
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein staatliches Register, das vom Grundbuchamt für die in seinem Bezirk liegenden Grundstücke geführt wird. Das Bestandsverzeichnis enthält Angaben über Lage, Bewirtschaftungsart sowie Größe des Grundstückes.
Einsicht in das Grundbuch ist nur dem gestattet, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Eintragungen über neue Belastungen, Löschungen oder Eigentumswechsel sind gebührenpflichtig.

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