Lexikon Banken und Finanzen
Hauptversammlung

Hauptversammlung

In der Hauptversammlung (HV), dem "Parlament der Aktionäre", üben die Anteilseigner einer Aktiengesellschaft oder deren Vertreter ihre gesetzlich geregelten Rechte aus.

Die Hauptversammlung tritt mindestens einmal jährlich zur Entgegennahme des Jahresabschlusses zusammen. Aktionäre können von sich aus die Einberufung der Hauptversammlung verlangen, wenn sie mindestens über fünf Prozent des Grundkapitals (Eigenkapitals) verfügen.

Die Hauptversammlung ist insbesondere zuständig für die Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat, die Verteilung des Bilanzgewinns (Dividende) sowie für die Bestellung des Abschlussprüfers.