Lexikon Banken und Finanzen
Inhaberaktie / Namensaktie
Inhaberaktie / Namensaktie
Eine Aktiengesellschaft hat nach dem Gesetz die Wahl, die Anteile am Grundkapital als Inhaberaktie auszugeben oder sie als Namensaktien an die Person des Erwerbers zu binden.
Die Inhaberaktie legitimiert den Besitzer ohne zusätzlichen Nachweis als Anteilseigner der Gesellschaft. Sie lässt sich deshalb auch ohne weiteres erwerben und wieder veräußern.
Bei Namensaktien legitimiert nur die namentliche Eintragung ins Aktienbuch der Gesellschaft zum Miteigentum.

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