Lexikon Banken und Finanzen
Kapitalerhöhung / -herabsetzung

Kapitalerhöhung / -herabsetzung

Die ordentliche Kapitalerhöhung vollzieht sich bei der Aktiengesellschaft durch die Emission neuer junger Aktien, nachdem die Hauptversammlung der Aufstockung des Grundkapitals zugestimmt hat.

Grundsätzlich steht jedem Aktionär ein gesetzlich verankertes Bezugsrecht zu, damit er seine prozentuale Beteiligung wahren kann.

Arbeitet ein Unternehmen mit Verlust, kann zu dessen Ausgleich eine Verminderung des Eigenkapitals - eine Kapitalherabsetzung - nötig werden. Da es sich hierbei lediglich um eine buchungstechnische Verlustbeseitigung handelt, findet häufig im Anschluss eine Kapitalerhöhung statt, um dem Unternehmen Mittel zuzuführen.