Lexikon Banken und Finanzen
Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für juristische Personen. Besteuert wird das Einkommen, das die Körperschaft innerhalb des Kalenderjahrs bezogen hat. Erhoben wird die Steuer von den Ländern.
Wie die Einkommensteuer gehört die Körperschaftsteuer zu den direkten Steuern und ist eine Personensteuer, die nicht vom Einkommen abgezogen werden kann. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 25 Prozent.

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