Lexikon Banken und Finanzen
Konzern
Konzern
Ein Konzern entsteht, wenn mehrere Unternehmen unter einheitlicher Leitung zusammengefasst werden. Die so miteinander verflochtenen Unternehmen behalten zwar ihre juristische Selbständigkeit, unterstehen aber wirtschaftlich einer gemeinsamen Leitung und Verwaltung.
In Deutschland verhindert das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz) eine zu große Machtkonzentration (Wettbewerbspolitik). Die Konzernmutter ist verpflichtet, einen Konzerngeschäftsbericht mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen, der über die wirtschaftliche Lage des Gesamtunternehmens informiert.

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