Lexikon Banken und Finanzen
Kreditgarantiegemeinschaften

Kreditgarantiegemeinschaften

Kreditgarantiegemeinschaften (KGG) haben die Aufgabe, Unternehmen bei der Finanzierung mit Fremdkapital durch Bürgschaften zu unterstützen.

In allen Bundesländern gibt es Bürgschaftsbanken, die als Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft gegründet wurden. Sie vergeben selbst keine Kredite, beglaubigen diese aber bei den Banken für die Antragsteller. Auf Grundlage der Bürgschaften können Kreditinstitute längerfristige Darlehen zur Finanzierung von z.B. Neugründungen oder Modernisierungen vergeben.