Lexikon Banken und Finanzen
Kreditwesengesetz

Kreditwesengesetz

Das Kreditwesengesetz (KWG) enthält Vorschriften über das Betreiben von Kreditinstituten sowie über die Bankenaufsicht.

Es soll 1. die Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft sichern und erhalten sowie 2. Gläubiger von Kreditinstituten vor dem Verlust ihrer Einlagen schützen.