Lexikon Banken und Finanzen
Kursmakler

Kursmakler

Der Kursmakler (auch amtlicher Makler genannt) wird von der Börsenaufsicht ausgewählt und stellt amtliche Kurse für Wertpapiere an der Börse.

Er ist zur Neutralität verpflichtet. Laut Börsengesetz darf er keine Eigengeschäfte mit Wertpapieren machen. Der Kursmakler erhält eine Courtage (also eine Vermittlungsgebühr) beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren an der Börse.