Lexikon Banken und Finanzen
Kurssicherung

Kurssicherung

Eine Kurssicherung dient der Absicherung gegen Wechselkursrisiken.

Diese Absicherung erreicht man durch entsprechende Gegengeschäfte am Options- oder Terminmarkt (Termingeschäfte): Handelsgegenstand an den Terminmärkten sind Verträge über zukünftig zu erfüllende Geschäfte, die als Derivate bezeichnet werden.