Lexikon Banken und Finanzen
Kursveröffentlichung

Kursveröffentlichung

Die Kursveröffentlichung ist gesetzlich geregelt: Gemäß § 21 Abs. 6 KAGG sind Ausgabe- und Rücknahmepreis der Wertpapieranteile börsentäglich zu ermitteln und mindestens zweimal im Monat in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung zu veröffentlichen.