Lexikon Banken und Finanzen
Öffentlicher Vertrieb
Öffentlicher Vertrieb
Ist ein Fonds zum öffentlichen Vertrieb zugelassen, darf in der Öffentlichkeit für das Produkt offensiv geworben werden.
Der öffentliche Vertrieb bedarf der Genehmigung durch die jeweilige Kontrollbehörde des Vertriebslandes. In Deutschland ist dies die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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