Lexikon Banken und Finanzen
Ombudsmann

Ombudsmann

Ein Ombudsmann ist ein Schlichter, der bei Meinungsverschiedenheiten zur außergerichtlichen Beilegung angerufen werden kann. Die Ombudsleute des "Bundesverbandes deutscher Banken" schlichten in einem kostenlosen Verfahren zwischen privaten Banken und deren privaten Kunden.

Die Entscheidung ist für die Banken bindend, wenn der Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Ist der Kunde mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann er in jedem Fall noch ein ordentliches Gericht anrufen.

Für Kunden von Sparkassen und Volks- bzw. Raiffeisenbanken sind Ombudsleute des "Bundesverbandes deutscher Banken" nicht zuständig. Die Sparkassen haben zwölf eigene Schlichtungsstellen, bei den Volks- und Raiffeisenbanken ist der Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe zuständig.