Lexikon Banken und Finanzen
Opposition

Opposition

Unter Opposition versteht man im Finanzwesen einen Gegenantrag.

Damit sich die Aktionäre rechtzeitig ein Urteil über die Geschäftslage einer Aktiengesellschaft bilden können, muss der Geschäftsbericht vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an zur Einsichtnahme ausliegen. Sind einzelne Aktionäre mit den Anträgen der Verwaltung nicht einverstanden, können sie innerhalb einer Woche der Gesellschaft einen Gegenantrag (= Opposition) mit Begründung übermitteln.