Lexikon Banken und Finanzen
Organschaft
Organschaft
Eine Organschaft bezeichnet ein Konzernverhältnis: Eine an sich rechtlich selbständige Untergesellschaft (Organgesellschaft) wird in eine Muttergesellschaft (den Organträger) integriert.
Beide Gesellschaften erscheinen so als eine einzige steuerpflichtige Person, die Untergesellschaft muss ihren gesamten Gewinn an den Organträger abführen.

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