Lexikon Banken und Finanzen
Rechnungsabgrenzung
Rechnungsabgrenzung
Eine Rechnungsabgrenzung verhindert die Verfälschung der Jahresbilanz eines Unternehmens. Diese Verfälschung kann durch Rechnungen entstehen, die nicht zum Bilanzstichtag abgeschlossen werden können.
Typische Beispiele sind Versicherungsprämien und Mietausgaben, die bereits im Voraus für einen Teil des nächsten Geschäftsjahres bezahlt wurden. Umgekehrt können noch im alten Geschäftsjahr Erträge eingegangen sein, deren Gegenleistungen zum Teil erst im neuen Geschäftsjahr anfallen.

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