Lexikon Banken und Finanzen
Reingewinn

Reingewinn

Der Reingewinn ist das positive Ergebnis eines Geschäftsjahres, das sich durch die Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag errechnet. Dem gegenüber steht der Reinverlust.

Bei Einzelfirmen und Personengesellschaften erfolgt der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Sollsaldo und in der Bilanz auf dem Kapitalkonto des Unternehmers bzw. beim Kommanditisten auf einem Sonder- oder Darlehenskonto.

Bei Kapitalgesellschaften wird der Reingewinn als Jahresüberschuss bezeichnet, in der Bilanz wird er als Bilanzgewinn ausgewiesen.