Lexikon Banken und Finanzen
Rücknahmeverpflichtung

Rücknahmeverpflichtung

Die Rücknahmeverpflichtung besteht für Kapitalanlagegesellschaften: Fondsanleger sind berechtigt, börsentäglich die Rücknahme ihrer Anteile durch die Gesellschaft zu verlangen. Der Anleger erhält dann den Rücknahmepreis ausbezahlt.