Lexikon Banken und Finanzen
Sicherheit von Investmentfonds
Sicherheit von Investmentfonds
Da das Investmentgeschäft im §1 KWG (Kreditwesengesetz) als Bankgeschäft genannt wird, unterliegen die deutschen Kapitalanlagegesellschaften der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Diese überwacht die strenge Einhaltung der im KWG festgelegten Bestimmungen, wie z.B. die Eigenkapitalausstattung der Fondsgesellschaft und die Eignung der Geschäftsführer.

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