Lexikon Banken und Finanzen
Sicherheit von Investmentfonds

Sicherheit von Investmentfonds

Da das Investmentgeschäft im §1 KWG (Kreditwesengesetz) als Bankgeschäft genannt wird, unterliegen die deutschen Kapitalanlagegesellschaften der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Diese überwacht die strenge Einhaltung der im KWG festgelegten Bestimmungen, wie z.B. die Eigenkapitalausstattung der Fondsgesellschaft und die Eignung der Geschäftsführer.