Lexikon Banken und Finanzen
Sicherungsübereignung

Sicherungsübereignung

Die Sicherungsübereignung ist ein Instrument der Kreditsicherung, durch das der Kreditnehmer dem Kreditgeber (z.B. seiner Bank) für eine diesem zustehende Forderung das Eigentum an einer Sache (z.B. PKW) überträgt.

Der Kreditnehmer selbst bleibt dabei im Besitz der Sache. Nach erfolgter Tilgung der Schuld fällt die übereignete Sache an den Kreditnehmer zurück.