Lexikon Banken und Finanzen
Sonderprüfung
Sonderprüfung
Bei Aktiengesellschaften kann die Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit eine Sonderprüfung anberaumen, um Vorgänge bei der Gründung oder bei der Geschäftsführung untersuchen zu lassen. Sonderprüfungen kommen vor allem in Frage wegen einer möglichen unzulässigen Unterbewertung der betreffenden Gesellschaft.
Darüber hinaus sieht das KWG Sonderprüfungen der Kreditinstitute vor. Sie werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeordnet, die Deutsche Bundesbank ist mit der Durchführung beauftragt. Untersucht wird hier z.B. die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorgansisation.

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