Lexikon Banken und Finanzen
Spekulationsbesteuerung

Spekulationsbesteuerung

Die Spekulationsbesteuerung betrifft Kursgewinne aus privaten Aktiengeschäften.

Im Rahmen der Spekulationsfrist unterliegen diese bislang allerdings nur dann der Einkommensteuer, wenn die Papiere innerhalb eines halben Jahres nach Anschaffung wieder verkauft werden. Nach einer Haltedauer von einem Jahr sind Kursgewinne bei Wertpapieren steuerfrei.

Diese Regelung soll zum Jahr 2009 enden: Nach Einführung der Abgeltungsteuer sollen dann in Deutschland Einnahmen, die durch Kapital erwirtschaftet werden, pauschal mit 25 Prozent versteuert werden.

Einnahmen, die unterhalb des neuen Sparerpauschbetrages liegen, bleiben steuerfrei. Der neue Sparerpauschbetrag beziffert sich wie jetzt der Sparerfreibetrag (plus derzeitigem Pauschbetrag für Werbungskosten) im Jahr auf 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro für Verheiratete.