Lexikon Banken und Finanzen
Stammaktie / Vorzugsaktie
Stammaktie / Vorzugsaktie
Eine Stammaktie legitimiert ihren Inhaber, von allen im Aktiengesetz verankerten Rechten (u.a. Stimmrecht in der Hauptversammlung, Dividendenanspruch) Gebrauch zu machen. Sie ist die gebräuchlichste Aktienform in Deutschland.
Der Inhaber einer Vorzugsaktie dagegen hat kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung, jedoch gewährt ihm die Vorzugsaktie Sonderrechte wie z.B. eine bevorzugte und damit höhere Dividendenzahlung.

Jetzt bookmarken: