Lexikon Banken und Finanzen
Stammaktie / Vorzugsaktie

Stammaktie / Vorzugsaktie

Eine Stammaktie legitimiert ihren Inhaber, von allen im Aktiengesetz verankerten Rechten (u.a. Stimmrecht in der Hauptversammlung, Dividendenanspruch) Gebrauch zu machen. Sie ist die gebräuchlichste Aktienform in Deutschland.

Der Inhaber einer Vorzugsaktie dagegen hat kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung, jedoch gewährt ihm die Vorzugsaktie Sonderrechte wie z.B. eine bevorzugte und damit höhere Dividendenzahlung.