Lexikon Banken und Finanzen
Streifbandverwahrung/Sonderver...
Streifbandverwahrung/Sonderverwahrung
Bei der Streifband- oder Sonderverwahrung erfasst die Bank die Wertpapiere des Kunden nummernmäß mit äußerlich erkennbarer Bezeichnung und bewahrt diese gesondert auf.
Es handelt sich hierbei um Wertpapiere, die nicht zur Girosammelverwahrung zugelassen sind oder die der Kunde gesondert aufbewahrt wissen will.

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