Lexikon Banken und Finanzen
Switch-Gebühr

Switch-Gebühr

Die Switch-Gebühr ist eine Umschicht-Gebühr, die dann anfällt, wenn das durch den Verkauf von Fondsanteilen freigewordene Geld in einen anderen Fonds bei der gleichen Fondsgesellschaft angelegt wird.

Mitunter wird in diesen Fällen ein verminderter Ausgabeaufschlag in Rechnung gestellt.