Lexikon Banken und Finanzen
Tafelgeschäft
Tafelgeschäft
Beim Tafelgeschäft (auch Schaltergeschäft genannt) werden Wertpapiergeschäfte direkt am Bankschalter getätigt. Es gibt kein Depot.
Nachdem er bar bezahlt hat, erhält der Käufer die Wertpapiere in physischer Form. Der Anleger kümmert sich selbst um die Verwahrung und Verwaltung der Wertpapiere.

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