Lexikon Banken und Finanzen
Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen
Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer fördert der Staat bei bestimmten Sparverträgen durch die Gewähr der sogenannten Arbeitnehmersparzulage.
a) Investmentsparen: Ansparsumme 400 Euro pro Jahr, Sparzulage 18%
b) Bausparen: Ansparsumme 470 Euro pro Jahr, Sparzulage 9%
Arbeitnehmer erhalten die Sparförderung maximal bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 17.900 Euro (Ledige) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete).

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