Lexikon Banken und Finanzen
Verschuldungsgrenze

Verschuldungsgrenze

Die Verschuldungsgrenze des Bundes ist in Artikel 115 des Grundgesetzes festgelegt: "Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten."

Ein Überschreiten der Verschuldungsgrenze "zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" ist allerdings für einen kurzen Zeitraum zulässig.