Lexikon Banken und Finanzen
Vollmachtstimmrecht

Vollmachtstimmrecht

Jeder Aktionär kann einen Dritten bevollmächtigen, sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auszuüben.

Dieser Dritte kann ein Kreditinstitut, ein geschäftsmäßiger Aktionärsvertreter oder ein sonstiger Bevollmächtigter sein.