Lexikon Banken und Finanzen
Vorstand

Vorstand

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft hat unter eigener Verantwortung das Unternehmen zu leiten, ihm obliegt also die Geschäftsführung.

Einzelheiten seiner Befugnisse und Pflichten sind im Aktiengesetz und in der Unternehmenssatzung geregelt. Die Vorstandsmitglieder werden durch den Aufsichtsrat auf längstens fünf Jahre bestellt. Jährlich hat der Vorstand der Hauptversammlung einen Geschäftsbericht, den Bericht des Aufsichtsrates sowie den Jahresabschluss vorzulegen.