Lexikon Banken und Finanzen
Wechselkredit

Wechselkredit

Einem Wechselkredit liegt ein sog. Wechsel zugrunde: Dieser bezeichnet ein Wertpapier, das dem Wechselaussteller (Verkäufer) das Recht einräumt, vom Wechselakzeptanten (Käufer) zu einem bestimmten Zeitpunkt einen festen Geldbetrag zu erhalten.

Die gesetzlich verankerte Wechselstrenge garantiert, dass der Wechsel am Fälligkeitstag auch eingelöst wird. Der Wechselkredit ist kurzfristig und dient meist der Finanzierung von Warengeschäften.