Lexikon Banken und Finanzen
Wohnungsbauprämie (WoP)

Wohnungsbauprämie (WoP)

Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist neben der Eigenheimzulage und der Arbeitnehmersparzulage eine weitere Komponente der staatlichen Wohnungsbauförderung.

Alle in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren haben einen Anspruch auf die WoP, wenn sie Bausparbeiträge zahlen und die Einkommensgrenze nicht überschreiten: Für Alleinstehende liegt sie bei 25.600 Euro, für Verheiratete bei 51.200 Euro im Jahr, bezogen auf das zu versteuernde Einkommen.

Die prämienbegünstigten Höchstbeiträge liegen für Alleinstehende bei 512 Euro, für Ehepaare bei 1024 Euro pro Jahr.