Lexikon Banken und Finanzen
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Zentraler Kapitalmarktausschuss (ZKMA)

Der Zentrale Kapitalmarktausschuss (ZKMA) gibt Empfehlungen zur Planung von Wertpapieremissionen. Dadurch sollen mögliche Überlastungen des Marktes durch Neuemissionen vermieden werden.

Mittels dieser Empfehlungen wird ein Zeitplan für die Neuausgabe von Wertpapieren der Bundesrepublik Deutschland oder auch für den Börsengang von Unternehmen aufgestellt. Der ZKMA wurde 1957 gegründet und setzt sich zusammen aus Vertretern der Deutschen Bundesbank, der Bundesregierung und der wichtigsten Emissionsbanken.