Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Absolute Ausschlüsse
Absolute Ausschlüsse
Bestimmte Gefahren sind in der Privaten Haftpflichtversicherung von vornherein ausgeschlossen. Absolute Ausschlüsse sind:
- vorsätzlich verursachte Schäden
- Ansprüche der mitversicherten Angehörigen untereinander
- Schadenersatzforderungen aufgrund von Übetragung einer Krankheit

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