Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Absolute Ausschlüsse

Absolute Ausschlüsse

Bestimmte Gefahren sind in der Privaten Haftpflichtversicherung von vornherein ausgeschlossen. Absolute Ausschlüsse sind:

  • vorsätzlich verursachte Schäden
  • Ansprüche der mitversicherten Angehörigen untereinander
  • Schadenersatzforderungen aufgrund von Übetragung einer Krankheit