Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Abweichender Versicherungsschein

Abweichender Versicherungsschein

Weicht der Versicherungsschein (Police) vom Antrag ab (z. B. höherer Beitrag), gilt die Abweichung als genehmigt, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nicht widerspricht.

 

Voraussetzung ist, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer auf das Widerspruchsrecht sowie auf die Rechtsfolgen schriftlich hinweist.